Erlaubte Taschenrechner
Falls in den Prüfungen des IMWFs laut Prüfungsamt die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners zulässig ist, sind nur genau jene Taschenrechner erlaubt, die von der folgenden Positivliste umfasst werden. Hierbei ist es außerordentlich wichtig, dass Ihr Modell exakt mit einer Nennung auf der Liste übereinstimmt. Sollten Sie in der Prüfung einen Taschenrechner verwenden wollen, der nicht explizit auf dieser Seite genannt ist, können Sie mit Ihrem Taschenrechner und der zugehörigen Betriebsanleitung mindestens 14 Tage vor Ihrer Prüfung am IMWF Ihren Rechner überprüfen lassen.
Ansprechpartner
Stefanie Bisinger
Sekretariat für Studienangelegenheiten