Hinweise zu "Hilfsmittel allgemein" und "Taschenrechner"
Ob und welche Hilfsmittel in einer IMWF-Prüfung zulässig sind, schauen Sie bitte in C@MPUS nach.
Ist in einer Prüfung die Benutzung eines Taschenrechners erlaubt, muss dieser die folgenden Kriterien erfüllen:
- Nicht grafikfähig
- Nicht programmierbar
- Keine alphanumerische Tastatur (kein vollständiges Buchstabenfeld a-z)
- Keine Schnittstellen
Zur Orientierung bei der Wahl Ihres Taschenrechners können Sie die alte Taschenrechnerpositivliste auf der IMWF-Institutshomepage nutzen. Sollte Ihr Taschenrechner jedoch neuer sein, ist er ggf. nicht mehr in der Liste enthalten, da diese nicht mehr aktualisiert wird. In diesem Fall greifen die oben genannten Kriterien.
Sollten Sie weitere Fragen zu den in der Prüfung zugelassenen Hilfsmitteln bzw. Taschenrechner haben, wenden Sie sich bitte bis spätestens eine Woche vor der Prüfung an die Lehrstuhlassistentin/den Lehrstuhlassistenten, die/der für das Modul zuständig ist, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.
Ansprechpartner
Stefanie Bisinger
IMWF-Sekretariat